Die wichtigsten Inhalte des BKrFQG und der BKrFV

Unter der Rubrik "Links" finden Sie die gesetzlichen Veröffentlichungen.

 

 

Weiterbildung:

Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden a 60 Minuten. Die 35 Stunden werden in 5 Module mit jeweils 7 Stunden aufgeteilt. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden. Die genauen Inhalte finden Sie unter der Rubrik "Lkw Module/ Bus Module".

 

Grundqualifikation:

Die Grundqualifikation regelt, unter welchen Voraussetzungen Kfz ab 3,5 to. gewerblich gefahren werden dürfen. Sie ist zeitlich nicht befristet.

 

Ausnahmen für Beides (in Deutschland):

Privatfahrten, Handwerkerregelung, Bundeswehr, Feuerwehr u.a.

 

 

Brauchen Sie mehr Informationen zur EU-Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung?

 

Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Staatliche Anerkennung

 

AGG + FQL: Moderator

 

Ausbilder Nr. 576

 

Staatliche Anerkennung

 

Ausbildungsbetrieb