Jährliche Unterweisung

Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht siehe auch: 

- ArbSchG §§ 12 und 15 (Arbeits Schutz Gesetz),

- BetrSichV §§ 3 und 9 (Betriebs Sicherheits Verordnung),

- DGUV Vorschrift 1 §§ 4 und 15 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

 

Die jährliche Unterweisung wird durch: Stempel, Unterschrift und Datum im Fahrausweis eingetragen und die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.

Lehrgangsinhalte z.B. mit folgenden Themen:

 

Die Last mit der Last

     

Der Profi im Einsatz - hätten Sie's gewusst?

     

Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr

     

Sicheres Laden - vom Lager in den Laster


Sicheres Lagern und Stapeln

     

Sicherheit beim Einsatz von Anbaugeräten 

     

Die tägliche Einsatzprüfung

     

Die persönliche Sicherheit des Fahrers 

     

Sicheres Lastenverfahren

     

Mitfahren von Personen 

     

Behandlung von Schutzvorrichtungen 

Dauer:

Der Zeitrahmen liegt in der Regel bei ca. 3 Zeitstunden.

 

 

Termine auf Anfrage, auch als Inhouse Schulung bei Ihnen möglich.

Brauchen Sie mehr Informationen zur Ausbildung/ Unterweisung von Flurförderzeugen?

 

Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung. 

 

 

 

 

Staatliche Anerkennung

 

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Ausbilder Nr. 576

 

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