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Jährliche UnterweisungDurchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht siehe auch: - ArbSchG §§ 12 und 15 (Arbeits Schutz Gesetz), - BetrSichV §§ 3 und 9 (Betriebs Sicherheits Verordnung), - DGUV Vorschrift 1 §§ 4 und 15 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Die jährliche Unterweisung wird durch: Stempel, Unterschrift und Datum im Fahrausweis eingetragen und die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat. Lehrgangsinhalte z.B. mit folgenden Themen:
Dauer:
Der Zeitrahmen liegt in der Regel bei ca. 3 Zeitstunden.
Termine auf Anfrage, auch als Inhouse Schulung bei Ihnen möglich. Brauchen Sie mehr Informationen zur Ausbildung/ Unterweisung von Flurförderzeugen?
Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung. |
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