Ausbildung Gabelstaplerfahrer (Staplerschein) 

 Die Grundlagen sind u.a.

- DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27)

- DGUV Grundsatz 308-001 (alt BBG 925)

- DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A 1)

- TRBS 2111 Teil 1 (Technische Regel für Betriebssicherheit -Mechanische Gefährdungen-)  

- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

 

Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen Fahrausweis für Gabelstapler.

 

Flurförderzeuge (mit Fahrersitz oder Fahrerstand) > 6 km/h 

Gabelstapler von Still

Im § 7 der DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge heißt es:

"Der Unternehmer darf mit selbstständigem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen,

- die mindestens 18 Jahre alt sind (Ausnahme: In Ausbildung),

- die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind,

- die ihre Befähigung nachgewiesen haben."  

 

 

Für spezielle Flurförderzeuge ist eine Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung notwendig.

z.B. Containerstapler, Schubmaststapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler (nicht Geländegängig), Kommissionierstapler, Schmalgangstapler, Lkw-Mitnahmestapler, Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte

 

Lehrgangsinhalte:

01: Rechtliche Grundlagen

07: Regelmäßige Prüfungen

02: Unfallgeschehen

08: Umgang mit Last

03: Aufbau und Funktion

09: Sondereinsätze

04: Antriebsarten

10: Verkehrsregelungen

05: Standsicherheit

11: Praktische Ausbildung/ Übungen

06: Betrieb allgemein

12: Abschlussprüfungen

  

Dauer:

16 Zeitstunden (Ausnahme: interaktives Lernprogramm). 

 

 

Termine auf Anfrage, auch als Inhouse Schulung bei Ihnen möglich.

Brauchen Sie mehr Informationen zur Ausbildung -Gabelstapler/ Staplerschein-?

 

Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung. 

 

 

 

 

Staatliche Anerkennung

 

AGG + FQL: Moderator

 

Ausbilder Nr. 576

 

Staatliche Anerkennung

 

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