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Unterweisung Deichselgeräte und DeichselstaplerDie Grundlagen sind u.a. - DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) - DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A 1) - BetrSichV (Betriebssicherheits-Verordnung) - Maschinenverordnung (Beschaffenheit, CE-Zeichen, EG-Konformitätserklärung) - TRBS 2111 Teil 1 (Technische Regel für Betriebssicherheit -Mechanische Gefährdungen-) - ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen Fahrausweis für Mitgänger-Flurförderzeuge.
Mitgänger Flurförderzeuge ohne Fahrersitz/ mit Fahrerstand bis 6 km/hIm § 7 der DGUV Vorschirft 68 heißt es: "Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind."
Achtung: Unter dem Begriff „Unterweisung“ nach § 12 ArbSchG ist eine Ausbildung zu verstehen. Der Begriff darf nicht verwechselt werden mit der sog. Einweisung in eine Maschine oder der regelmäßigen jährlichen Unterweisung. Beide sind zusätzlich zu einer Ausbildung erforderlich. Quelle: Bernd Zimmermann, Rechtsanwalt, IAG Mainz
Es werden folgende Bauarten unterschieden: Handhubwagen (Handgabelhubwagen), Scherenhubwagen, Handstapler, Niederhubwagen, Hochhubwagen, Plattformhubwagen, Spreizenhubwagen, Doppelstockhubwagen, Mitgänger-Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand (Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit) bis 6 km/h.
Unterweisungsthemen (Beispiele):
Dauer:
4 Zeitstunden, 90 Minuten wenn die "allgemeine Ausbildung" durch uns durchgeführt wurde.
Termine auf Anfrage, auch als Inhouse Schulung bei Ihnen möglich. Brauchen Sie mehr Informationen zur Ausbildung/ Unterweisung -Mitgänger-Flurförderzeuge-?
Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung. |
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