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Ausbildung Gabelstaplerfahrer (Staplerschein)
Die Grundlagen sind u.a. - DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) - DGUV Grundsatz 308-001 (alt BBG 925) - DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A 1) - TRBS 2111 Teil 1 (Technische Regel für Betriebssicherheit -Mechanische Gefährdungen-) - ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen Fahrausweis für Gabelstapler.
Flurförderzeuge (mit Fahrersitz oder Fahrerstand) > 6 km/hIm § 7 der DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge heißt es: "Der Unternehmer darf mit selbstständigem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, - die mindestens 18 Jahre alt sind (Ausnahme: In Ausbildung), - die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind, - die ihre Befähigung nachgewiesen haben."
Für spezielle Flurförderzeuge ist eine Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung notwendig. z.B. Containerstapler, Schubmaststapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler (nicht Geländegängig), Kommissionierstapler, Schmalgangstapler, Lkw-Mitnahmestapler, Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte
Lehrgangsinhalte:
Dauer:
16 Zeitstunden (Ausnahme: interaktives Lernprogramm).
Termine auf Anfrage, auch als Inhouse Schulung bei Ihnen möglich. Brauchen Sie mehr Informationen zur Ausbildung -Gabelstapler/ Staplerschein-?
Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung. |
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